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Lärmaktionsplan

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und wird im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich, die ihrerseits in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit arbeiten sollen. Die Zusammenstellung geeigneter Lärmreduzierungsmaßnahmen ist sowohl von der Größe der Kommune als auch von der bereits vorhandenen Infrastruktur abhängig. Entsprechende Konzepte beinhalten daher meist eine Stärkung des ÖPNV, die Anpassung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge. Da Lärm schon ab 60 Dezibel das Gehör beeinträchtigen, Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann, liegt es in den Händen der Kommunen, mit Hilfe jener Pläne nicht nur positive Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Lebensqualität zu erzielen, sondern auch die Kommune an sich als Wohn- und Investitionsstandort aufzuwerten.

Fortschreibung Lärmaktionsplan 2020/2021

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 die Fortschreibung des Entwurfs des Lärmaktionsplans der Stadt Owen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Von der Möglichkeit, sich zu der Lärmaktionsplanung zu äußern und diese zu erörtern, wurde von Seitens des Landratsamtes Esslingen, des Regierungspräsidiums Stuttgart und von der Polizei Gebrauch gemacht. Von der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ebenfalls Gebrauch gemacht. Die während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden in den Entwurf des Lärmaktionsplans eingearbeitet. Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und einstimmig die Abwägung und die Fortschreibung 2020/2021 des Lärmaktionsplanes der Stadt Owen sowie die Forderung von der Straßenverkehrsbehörde die Reduzierung der Geschwindigkeit an der B465 und L1210 auf Tempo 30 bei Nacht beschlossen. 

Fortschreibung Lärmaktionsplan hier (PDF-Dokument, 1,46 MB, 09.04.2021)