Hinweise an alle Hundehalter
Leider sind bei der Stadtverwaltung wieder Beschwerden über Verunreinigungen von Gehwegen und sonstigen Flächen durch Hundekot sowie durch frei umherlaufende Hunde eingegangen.
Darum appelliert die Verwaltung an alle Hundebesitzer um Einhaltung der örtlichen Bestimmungen der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung.
Diese schreibt vor, dass Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind. Ansonsten (d.h. im Außenbereich) dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Der Halter oder Führer eines Hundes hat nach dieser Verordnung außerdem dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Um den Hundebesitzern das Einsammeln zu erleichtern, hat die Stadt an vielen Stellen im Stadtgebiet Hundekottüten-Stationen eingerichtet. An den im nachstehenden Plan gekennzeichneten Stellen können kostenlos Hundekottüten entnommen werden und nach Gebrauch auch gleich entsorgt werden. Sie stehen an Stellen, die von Hundebesitzern viel begangen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Um Ärger und Konflikte zu vermeiden werden alle Hundebesitzer um Beachtung gebeten. Vielen Dank, dass Sie und Ihr Hund mit guten Beispiel vorangehen.