Steuern & Gebühren
Die Stadt Owen kann neben bestimmten Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer) weitere Abgaben erheben. Rechtsgrundlage hierfür ist vor allem das Kommunalabgabengesetz (KAG). In der nachfolgenden Aufstellung sind die wichtigsten Steuern und Gebühren aufgeführt:
Grund- und Gewerbesteuerhebesätze
- Grundsteuer A (Landwirtschaft): 380 v. H.
- Grundsteuer B : 370 v. H.
- Gewerbesteuer: 350 v.H.
Hundesteuer
- Ersthund: 108,00 Euro pro Jahr
- Zweithund und weitere Hunde: 216,00 Euro pro Jahr
Die Zwingersteuer kann auf dem Rathaus erfragt werden.
Kindergartengebühren
Die Kindergartengebühren finden Sie unter der Rubrik Bürgerservice – Stadtrecht
Vergnügungssteuer mit Gewinnmöglichkeit
- je Spielautomat in einer Spielhalle: 110,00 Euro
- je Spielautomat an sonstigen Orten: 70,00 Euro
ohne Gewinnmöglichkeit
- je Spielautomat in einer Spielhalle: 60,00 Euro
- je Spielautomat an sonstigen Orten: 35,00 Euro
Wasserzins
Wasserzins: 2,10 Euro/m³ zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer
Zählergebühr: 2,89 Euro/Monat
Entwässerungsgebühr
Schmutzwassergebühr: 2,50 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,56 Euro/qm versiegelte Fläche