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Änderung der Landesbauordnung (LBO)

Zum 25.11.2023 wurde die Landesbauordnung Baden-Württemberg in wesentlichen Punkten geändert.

 

1. Der digitale Bauantrag

Das Landratsamt Esslingen arbeitet derzeit an der ab dem 01.01.2025 möglichen digitalen Antragsannahme und –bearbeitung über ViBa-BW, das zukünftig das bisherige System beim Serviceportal BW ablösen wird. Aktuell läuft die Testphase.

In dieser Übergangsphase bis zum rein digitalen Bauantrag ist die untere Baurechtsbehörde vorübergehend auf eine parallele Verwendung beider Medien (analog und digital) angewiesen. Bis auf weiteres wird deshalb im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung das jeweils fehlende Medium nachgefordert.
 

2. Einreichung von Bauanträgen

Das Einreichen von Bauanträgen gemäß § 49, 51 – Kenntnisgabeverfahren und § 52 – vereinfachte Baugenehmigungsverfahren der LBO sowie Anträge auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung und Anträge auf Bauvorbescheid gemäß § 57 LBO sind ab sofortdirekt bei der Unteren Baurechtsbehörde einzureichen und nicht mehr bei der Stadtverwaltung. Die für Owen zuständige Baurechtsbehörde ist das Landratsamt Esslingen.

Die Stadtverwaltung Owen wird daher keine Bauanträge und Bauvorlagen mehr entgegennehmen. Künftig wird die Stadt von der Baurechtsbehörde, insbesondere zur Entscheidung über das kommunale Einvernehmen, am Verfahren beteiligt werden.
 

3. Reduzierung der Angrenzerbeteiligung

Im Sinne schlanker Verfahren begrenzt die LBO-Änderung die Angrenzeranhörungen auf diejenigen Angrenzer, die durch die Baumaßnahme tatsächlich in ihren Rechten berührt sein können. Die Untere Baurechtsbehörde wird somit die Stadt zukünftig darüber informieren, für welche Angrenzer die Anhörungen durchzuführen sind.

Die jetzt geltenden Veränderungen bedeuten deutliche Einschnitte in die gewohnten Abläufe, welche jedoch auf dem Weg zu einer digitalen Antragsbearbeitung notwendig sind um weiterhin möglichst rasch und bürgerfreundlich handeln zu können.

 

Für Fragen zum Baurecht und zu geplanten künftigen Bauvorhaben steht Ihnen weiterhin das Bauverwaltungsamt der Stadt Owen, Frau Buck unter Telefon: Telefonnummer: 07021/8006-27 oder per E-Mail: m-buck(@)owen.de gerne zur Verfügung.