Städtischer Friedhof
Bestattungsarten:
Erdbestattung Bepflanztes Grab mit Grabstein/Grabmal
Bei der Erdbestattung geben die Angehörigen dem Verstorbenen im Sarg das letzte Geleit zum Grab. Das bepflanzte Grab wird zum persönlich gestalteten Erinnerungsort, an dem die Trauernden den Verstorbenen besuchen können. Mit dem Wechsel der Jahreszeiten, dem Blühen und dem Neupflanzen
entsteht eine persönliche Verbindung zur letzten Ruhestätte. Die Angehörigen sind für die Grabpflege für das Abräumen des Grabes nach dem Ende der Ruhezeit verantwortlich.
Es muss die Entscheidung getroffen werden zwischen einem Einzelgrab (Reihengrab) oder einem Wahlgrab (Doppel- oder Familiengrab), in dem noch weitere Familienangehörige bestattet werden können.
Reihengrab
Reihengräber werden der Reihe nach belegt.
Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die nachträgliche Beisetzung einer Urne kann innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der Erstbestattung zugelassen werden. Die gesamte Ruhezeit verlängert sich durch die nachträgliche Beisetzung einer Urne nicht.
Wahlgrab
Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein.
Für ein Wahlgrab wird mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.
Erdbestattung Rasengrab
Bei der Erdbestattung geben die Angehörigen dem Verstorbenen im Sarg das letzte Geleit zum Grab. Das Rasengrab ist eine schmucklose letzte Ruhestätte. Es entlastet Angehörige von der Grabpflege. Die einzelnen Grabstellen liegen ohne Einfassung in der nicht durch Wege unterbrochenen grünen Rasenfläche. Der Rasen wird von der Stadt Owen gepflegt. Der liegende Grabstein hält den Namen des Verstorbenen noch für die Dauer der Ruhezeit in der Stadt lebendig. Individuelle Grabpflege, Bepflanzung und Grabschmuck sind bei einem Rasengrab nicht möglich. Blumenschmuck, der bei der Beerdigung angebracht wurde, muss spätestens nach einem Monat entfernt werden.
Reihengrab
Rasen-Reihengräber werden der Reihe nach belegt.
Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die nachträgliche Beisetzung einer Urne kann innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der Erstbestattung zugelassen werden. Die gesamte Ruhezeit verlängert sich durch die nachträgliche Beisetzung einer Urne nicht.
Urnenbestattung Bepflanztes Grab mit Grabstein/Grabmal
Bei einer Urnenbestattung liegt ein längerer Zeitraum zwischen Tod und Bestattung als bei einer Erdbestattung. Die Trauerfeier kann schon vor der Einäscherung oder mit der Urnenbestattung stattfinden.
Das bepflanzte Urnengrab wird zum persönlich gestalteten Erinnerungsort. Mit dem Wechsel der Jahreszeiten, dem Blühen und dem Neupflanzen entsteht eine persönliche Verbindung zur letzten Ruhestätte. Die Angehörigen sind für die Grabpflege für das Abräumen des Grabes nach dem Ende der
Ruhezeit verantwortlich.
Es muss die Entscheidung getroffen werden zwischen einem Einzelgrab (Reihengrab) oder einem Wahlgrab (Doppelgrab), in dem noch weitere Familienangehörige bestattet werden können.
Reihengrab
Urnenreihengräber werden der Reihe nach belegt.
Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Wahlgrab
Wahlgräber können eine oder mehrere Urnen aufnehmen.
Für ein Wahlgrab wird mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.
Urnenbestattung Urnengrab
Bei einer Urnenbestattung liegt ein längerer Zeitraum zwischen Tod und Bestattung als bei einer Erdbestattung. Die Trauerfeier kann schon vor der Einäscherung oder mit der Urnenbestattung stattfinden.
Das Urnenrasengrab ist eine schmucklose letzte Ruhestätte. Es entlastet Angehörige von der Grabpflege. Die einzelnen Grabstellen liegen ohne Einfassung in der nicht durch Wege unterbrochenen grünen Rasenfläche. Der Rasen wird von der Stadt Owen gepflegt. Individuelle Grabpflege, Bepflanzung
und Grabschmuck sind nicht möglich. Blumenschmuck, der bei der Beerdigung angebracht wurde, muss spätestens nach einem Monat entfernt werden.
Es muss die Entscheidung getroffen werden zwischen einem Einzelgrab (Reihengrab) oder einem Wahlgrab (Doppelgrab), in dem noch weitere Familienangehörige bestattet werden können.
Reihengrab
Urnenreihengräber werden der Reihe nach belegt.
Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Wahlgrab
Wahlgräber können eine oder mehrere Urnen aufnehmen.
Für ein Wahlgrab wird mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren verliehen. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.
Urnenbestattung Urnenrasengrab unter einem Baum
Bei einer Urnenbestattung liegt ein längerer Zeitraum zwischen Tod und Bestattung als bei einer Erdbestattung. Die Trauerfeier kann schon vor der Einäscherung oder mit der Urnenbestattung stattfinden.
Eine Besonderheit ist die Urnenbestattung im Rasen unter einem Baum. Das schmucklose Grab erhält seinen besonderen Charakter durch den Raum, der durch den Baum überwölbt und beschattet wird. Der Rasen wird von der Stadt Owen gepflegt. Das Baumgrab entlastet Angehörige von der Grabpflege. Individuelle Grabpflege, Bepflanzung und Grabschmuck sind nicht möglich. Blumenschmuck, der bei der Beerdigung angebracht wurde, muss spätestens nach einem Monat entfernt werden.
Reihengrab
Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.
Urnenbestattung Urnenwand
Bei einer Urnenbestattung liegt ein längerer Zeitraum zwischen Tod und Bestattung als bei einer Erdbestattung. Die Trauerfeier kann schon vor der Einäscherung oder mit der Urnenbestattung stattfinden.
In den Urnenwänden werden Urnen in Nischen beigesetzt.
Die Bestattung in der Urnenwand entlastet Angehörige von der Grabpflege.
Das Ablegen von Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen u.Ä. ist nur an den ausgewiesenen Bereichen zulässig. Direkt an der Urnenwand und auch am Fuße dieser darf kein Grabschmuck angebracht und abgelegt werden.
Wahlgrab
Wahlgräber in Urnendoppelnischen können bis zu zwei Urnen aufnehmen.
Mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr wird ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden.
Urnenbestattung Urnengemeinschaftsgrabanlage
Bei einer Urnenbestattung liegt ein längerer Zeitraum zwischen Tod und Bestattung als bei einer Erdbestattung. Die Trauerfeier kann schon vor der Einäscherung oder mit der Urnenbestattung stattfinden.
In der Urnengemeinschaftsgrabanlage werden Urnen in einem gärtnerisch bepflanzten und auf Dauer gepflegten Urnengemeinschaftsgrab bestattet. Das Urnengemeinschaftsgrab verbindet den Charakter eines mit Blütenpflanzen gestalteten Grabes mit der Entlastung der Angehörigen von der Grabpflege. Die Angehörigen schließen mit der Genossenschaft der Württembergischen Friedhofsgärtner eG Treuhandstelle für Dauergrabpflege und Bestattungsvorsorge und dem NETZWERK STEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft eG einen Grabpflege- und Grabmalvertrag über eine Laufzeit von 15 Jahren ab.
Es wird ein Urnengemeinschaftsfeld mit einer mittigen Namensstele und 16 Urnengrabstellen angeboten. Individuelle Grabpflege, Bepflanzung und Grabschmuck sind bei einem Urnen- Gemeinschaftsgrab nicht nötig und auch nicht möglich.
Reihengrab
Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.