Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert auch die Mitwirkung der betroffenen Bürger. Bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte "Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Dies ist seit dem 1. Juli dieses Jahres möglich.
Der für das Finanzamt maßgebliche Bodenrichtwert betrifft zwar den Stichtag 01.01.2022, die geltenden Bodenrichtwerte zu diesem Stichtag wurden aber vom gemeinsamen Gutachterausschuss des Landkreises Esslingen bis Ende Juni 2022 ermittelt und sind seit Juli 2022 veröffentlicht.
Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 finden Sie hier.
Hilfe bei der Bedienung des Auskunftsportals "BORIS-BW" finden Sie im Infoblatt (PDF-Dokument, 761,87 KB, 07.07.2022) des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Flyer (PDF-Dokument, 383,93 KB, 07.07.2022)des Finanzministeriums zur Grundsteuerreform.
Ausführliche Hinweise finden Sie auch auf der Internetseite, welche regelmäßig um weitere Inhalte ergänzt und aktualisiert wird.