Europa- und Kommunalwahlen 09.06.2024
Am Sonntag, 09.06.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. An diesem Tag werden folgende Wahlen durchgeführt: Europawahl, Regionalwahl Region Stuttgart, Kreistagswahl und die Wahl des Owener Gemeinderates.
Zustellung Stimmzettel für die Kommunalwahl
Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits verteilt. In den kommenden Tagen werden allen wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen die Stimmzettel für die Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl zugestellt. Es handelt sich dabei aber nicht um Briefwahlunterlagen. Diese gibt es nur auf besondere Antragstellung (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
Die zugestellten Stimmzettel für die Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl können Sie zu Hause in Ruhe ausfüllen. Dazu empfiehlt sich die vorherige Lektüre der dazugehörigen Merkblätter.
Die ausgefüllten Stimmzettel und die Wahlbenachrichtigung sind dann am Wahlsonntag ins Wahllokal mitzubringen. Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie erst am Wahlsonntag im Wahllokal.
Artikel vom 17. Mai 2024
Briefwahl beantragen
Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 07. Juni 2024, 18:00 Uhr beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass der Link für den Internet-Wahlscheinantrag und die Antragstellung über QR-Code aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 06.Juni 2024, 12:00 Uhr aktiv geschalten waren. Der Bürgerservice ist am Freitag, den 07. Juni 2024, vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Zudem ist der Bürgerservice von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch unter 015773724551 erreichbar. ACHTUNG die Telefonnummer für die Erreichbarkeit des Bürgerservices am Freitagmittag, Samstag und Sonntag wurde angepasst.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, den 8. Juni 2024, 12:00 Uhrein neuer Wahlschein erteilt werden. Für diese Fälle ist der Bürgerservice am Samstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 015773724551 erreichbar.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden. Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erhält die bevollmächtigte Person ebenfalls unter 015773724551. Zur Abholung der Briefwahlunterlagen für eine erkrankte Person muss der Bevollmächtigte die unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit der ebenfalls ausgefüllten und unterschriebenen Abholvollmacht mitbringen.
Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilung der Landeswahlleiterin
Wahlbenachrichtigung
In diesen Tagen werden den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen für die obigen Wahlen zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes mit der Aufschrift „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ werden durch die Deutsche Post bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024 zugestellt.
Sollten Sie bis 15. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte persönlich an das Bürgermeisteramt – Einwohnermeldeamt – (Telefon 07021 8006-0).
Die Wahlbenachrichtigung bringen Sie bitte am Wahltag zur Wahl ins Wahllokal mit. Die Stimmzettel für die Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl werden den Wählern und Wählerinnen vor der Wahl nach Hause zugestellt, damit Sie diese dort in Ruhe ausfüllen können. Die ausgefüllten Stimmzettel sind dann ins Wahllokal mitzubringen. Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie im Wahllokal.
Artikel vom 08.05.2024
Bekanntmachungen
Information für Unionsbürger zur Europawahl am 09. Juni 2024
Information für UnionsbürgerInnen zur Europawahl am 09. Juni 2024
Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet in Deutschland die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.
UnionsbürgerInnen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede/r darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bei der Stadtverwaltung Owen (Rathaus Ihres Wohnorts), Rathausstraße 8, 73277 Owen
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Stadtverwaltung senden.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html (im Kasten auf der der rechten Seite unter „Downloads“) oder bei der Stadtverwaltung Owen.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.