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Erfolgreiche Kundenselbstablesung

Artikel vom 13.02.2023

Wasserzins und Entwässerungsgebühren

                                                                                                                                 

Die Wasserstände der Wasserzähler für die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 wurden erneut anhand von Selbstablesekarten und Interneterfassung durch die Kunden selbst gemeldet bzw. erfasst. Der Rücklauf betrug erfreuliche 97 % (34 % per Internet). Lediglich bei 3 % musste der Verbrauch entsprechend des Vorjahresverbrauchs geschätzt werden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Die Jahresverbrauchsabrechnung zum Wasserzins und zur Entwässerungsgebühr für das Jahr 2022 wird Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt. Bitte beachten Sie, dass in dieser Abrechnung 2022 keine taggenaue Abrechnung erfolgt, sondern einen Hoch- bzw. Rückrechnung auf 31.12.2022. Wird in der Rechnung eine Nachzahlung ausgewiesen, so ist dieser Betrag bis spätestens 15.03.2023 zur Zahlung fällig. Die Barzahler werden gebeten, den Betrag unter Angabe des Buchungszeichens pünktlich zu überweisen. Barzahler mit Gutschrift werden außerdem gebeten, Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) auf dem Rathaus, Frau Adam unter Tel.07021/8006-26 oder per E-Mail:

s-adam@owen.de mitzuteilen. Den Abbuchern wird der Rechnungsbetrag am Fälligkeitstag abgebucht. Anträge auf Absetzung von Abwassergebühren sind innerhalb eines Monat nach Bekanntgabe des Bescheids auf dem Rathaus Zimmer 3, bei Frau Adam zu stellen. Zu spät eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Satzung die Abschläge für das Jahr 2023 vierteljährlich und zwar am 15.03./15.06./15.09. und 15.12. zu leisten sind.