Ausweise/Pässe rechtzeitig auf Gültigkeit prüfen und beantragen
Ausweise/Pässe rechtzeitig auf Gültigkeit prüfen und beantragen
Im Hinblick auf den bevorstehenden Umzug des gesamten Rathauses und auch der anstehenden Ferienzeiten empfehlen wir dringend, Ausweispapiere, Personalausweise und Reisepässe, auf deren Gültigkeit zu prüfen und wenn nötig, vor Ablauf der Gültigkeit frühzeitig zu beantragen.
Das Rathaus ist während des Umzugs vom 19.05.2026 bis einschließlich 29.05.2026 geschlossen.
Während dieser Zeit können auch keine vorläufigen Dokumente ausgestellt werden.
Abgelaufene Ausweise oder Reisepässe können zudem auch nicht mehr verlängert werden.
Antragstellung:
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses bzw. Personalausweises ist beim Rathaus, Einwohnermeldeamt, zu stellen und wird auch dort ausgefüllt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist für die/den Unterschriftsleistung/Fingerabdruck zwingend notwendig.
Mitzubringende Unterlagen
- bisheriger Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild mit QR-Code (von einem zertifizierten Fotografen oder z.B. DM-Drogeriemarkt)
Das Lichtbild kann auch beim Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr in Höhe von
6,00 € erstellt werden.
Notfälle
In Notfällen kann kurzfristig bis zum Eintreffen des endgültigen Reisepasses oder Personalausweises ein „vorläufiger“ Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden.
Voraussetzung: Das Reiseland akzeptiert diese Dokumente.
In ganz dringenden Fällen kann ein Expressreisepass beantragt werden.
Gültigkeit
Die Ausweispapiere sind ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre lang gültig. Bei unter 24-jährigen Personen 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Gebühren
Reisepass ab 24 Jahren | 70,00 € |
Personalausweis ab 24 Jahren | 46,00 € |
Expressreisepass ab 24 Jahren | 102,00 € |
vorläufiger Reisepass (gültig 1 Jahr) | 26,00 € |
vorläufiger Personalausweis (gültig bis zu 3 Monate) | 10,00 € |
Personalausweis unter 24 Jahre | 27,60 € |
Reisepass unter 24 Jahre | 37,50 € |
Bild vom PointID | 6,00 € |
Kinderreisepässe dürfen nicht mehr ausgestellt, aktualisiert oder neu ausgestellt werden.
Alle Kinder können stattdessen einen Reisepass oder Personalausweis bekommen. Für die Antragstellung wird ein aktuelles biometrisches Bild (QR-Code oder PointID), ein eventuell bereits vorhandener Ausweis und/oder die Geburtsurkunde benötigt. Ebenso die Einverständnis Erklärung der Eltern, die von beiden Elternteilen unterschrieben sein muss (diese finden Sie hier). Das Kind muss ab dem 6. Lebensjahr persönlich bei der Antragstellung dabei sein.





