Streuobstoffensive
icon.crdate09.10.2024
Förderung der Neupflanzung von Obstbäumen im Jahr 2024
Auch in diesem Jahr soll die Neupflanzung von Obstbäumen wieder finanziell gefördert werden. Dabei gelten dieselben Förderkriterien wie im letzten Jahr.
Die Förderkriterien sind wie folgt:
- Förderung von Streuobstbäumen (Hochstamm)
- 15 € pro Baum
- 1 Baum pro 4 Ar Wiesengrundstück
- max. 15 Bäume pro Antragsteller
- nach 3 Jahren Förderung eines Pflegeschnittes für die von der Stadt bezuschussten Bäume
Ablauf der Bestellung und Förderung:
Eine Sortenliste, welche Bäume bestellt und gefördert werden können, steht unten zum Download bereit oder kann im Rathaus abgeholt werden. Hier werden insbesondere die Vor- und Nachteile bestimmter Baumsorten sowie deren Standortvoraussetzungen genannt.
Die Preise der Bäume variieren je nach Obstbaumsorte, liegt im Schnitt aber bei rund 35,00 € je Baum.
Zusätzlich kann ein „Pflanzpaket“, bestehend aus Pfahl (7,14 €), Bissschutz (2,94 €) und Wühlmausgitter (10,50 €) erworben werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Vorgehensweise zur Abrechnung wird in diesem Jahr angepasst. Die Rechnung Ihrer bestellten Bäume und ggfs. Pflanzpakete erhalten Sie nach erfolgter Abholung direkt von der Weissinger Baumschulen GmbH aus Weilheim an der Teck, von der diese bezogen werden.
Bitte beachten Sie: Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Owen Ihre Daten wie Vorname, Name und Adresse an die Weissinger Baumschulen GmbH zur Rechnungsstellung weitergeben darf.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt sodann durch die Stadtkasse der Stadt Owen. Bitte geben Sie hierfür im Bestellformular direkt Ihre Bankverbindung an. Die Bankverbindung wird nicht weitergegeben.
Die Bestellung erfolgt mit nachfolgendem Antrag zur Obstbaumförderung. Das Formular ist bis spätestens Montag, 04.11.2024 im Rathaus abzugeben. Die bestellten Bäume und Pflanzpakete können dann gegen Ende November beim Bauhof abgeholt werden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Nachfolgend zum Download stehen bereit: