A6h - Fokusbereich Oberstadt
In Kürze:
- Bebauungsplan Oberstädtle
- Städtebaulicher Wettbewerb Rathaussanierung und Erweiterung mit Umfeld ist abgeschlossen
- Planung Rathaussanierung und Erweiterung mit Umfeld
Warum braucht es eine Erweiterung des Rathauses?
Vier wesentliche Gründe haben zur Entscheidung des Gemeinderates zur Rathaussanierung und Erweiterung beigetragen:
- Bereits im aktuellen Grundriss kann der Datenschutz nicht ausreichend gewährleistet werden. Die Anordnung des Sozial-/Ordnungs- und Bauordnungsamtes erfordert den Durchgang durch den Bürgerservice und wird durch den gemeinsamen Zugang den Anforderungen des Datenschutzes nicht gerecht. Ebenso bedarf es für Kopierer einen eigenen Raum, der vom Publikumsverkehr abgetrennt ist. Zusätzlich sind notwendige Anforderungen beispielsweise an den Serverraum nicht gegeben.
- Aktuell ist das Rathaus nicht barrierefrei. Dies soll mit der Sanierung und Erweiterung auf allen Ebenen barrierefrei erreichbar sein.
- Die Organisationsuntersuchung für die Stadtverwaltung aus 2021/2022 hat eine Unterdeckung des Personalbedarfs ermittelt. Deshalb wurde versucht, das Personal entsprechend aufzustocken. Zudem ist absehbar, dass mit Zunahme der Aufgaben und deren Komplexität weiteres Personal benötigt wird. Damit besteht zum aktuellen Zeitpunkt ein zusätzlicher Flächenbedarf, der sich zukünftig auch unter Berücksichtigung von Home-Office noch weiter verändert. Zu den Öffnungszeiten des Rathauses werde alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund ihrer breiten Themenvielfalt vor Ort gebraucht. Gleichzeitig ist das einzige Besprechungszimmer, auf das einerseits aufgrund des Platzmangels in den Büros und andererseits aufgrund des Datenschutzes, ausgewichen werden muss, oft mehrfach gebucht. In der Folge muss auf weitere kommunale Räumlichkeiten ausgewichen werden, wodurch der effiziente Verwaltungsablauf unterbrochen wird.
- Im Rathausneubau ist ein multifunktionaler Raum vorgesehen, der neben den Gemeinderatssitzungen weitere Nutzungen ermöglichen wird. Er kann auch für Veranstaltungen beispielsweise von Vereinen wie deren Mitglieder- und Ausschusssitzungen, optional mit Einbindung des Rathausplatzes, als barrierefreies Wahllokal oder für Trauerfeiern genutzt werden.
Weitere Informationen rund um den städtebaulichen Wettbewerb zur Rathaussanierung und Rathauserweiterung sowie die Entstehungsgeschichte und Gründe für die Entscheidung für den Siegerentwurf finden Sie hier.
Wie geht es weiter?
Auf Basis des städtebaulichen Wettbewerbs besteht ein Planungsversprechen der Planer bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach der HOAI (Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure). Die entsprechenden Planungsleistungen wurden vom Gemeinderat beauftragt.
Derzeit wird der Vorentwurf erstellt. Er bildet die ersten Planungsüberlegungen sehr konkret ab und es gibt eine Kostenschätzung. Dieser dient als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat, der Änderungen der Planung entscheiden kann. Diese fließen vertiefend ein.
Abschluss der Leistungsphase 5 ist die Ausführungsplanung mit Kostenberechnung. Sie gibt Aufschluss über die Ausführung der Umsetzung sowie über die konkreten Kosten.
Der Gemeinderat entscheidet zu diesem Zeitpunkt über die Umsetzung des Vorhabens. Mit positiven Beschluss folgt die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (6-9). Diese beinhalten die Ausschreibung der Leistungen über die Vergabe bis hin zur baulichen Umsetzung und der Abnahme der Arbeiten.