Regelungen im Krankheitsfall
Einzelne Regelungen im Krankheitsfall:
Bindehautentzündung
Meldung:
- Meldung durch die Personensorgeberechtigten an die Einrichtung mit dem Namen des Kindes.
Übertragung:
- Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch Schmierinfektionen über das Augensekret von infizierten Personen. Dies kann direkt durch Kontakt mit der erkrankten Person oder indirekt durch kontaminierte Gegenstände (z.B. Handtücher, Waschlappen, Spielzeug), geschehen.
- Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende der Inkubationszeit und bleibt bestehen, solange der Virus in den Augensekreten nachweisbar ist. In der Regel dauert dies 10-14 Tage, kann aber bis zu 3 Wochen anhalten.
Infektionszeit:
- 5-12 Tage
Symtome:
- Schwellungen und Rötungen der Bindehaut
- Jucken und Tränen des Auges
Hygienemaßnahmen:
- Keine gemeinsame Benutzung von Handtüchern, Waschlappen und Kosmetikartikeln.
- Handtücher dürfen sich auch beim Aufhängen nicht berühren.
- Handtücher sollten mind. bei 60° C gewaschen werden.
- Zu Hände- und Flächendesinfektion sollten viruswirksame Mittel verwendet werden.
- Augentropfen aus einer Tropfflasche oder Pipette sollten nur für EINE Person verwendet werden.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Erkrankte sollten bis zur völligen Ausheilung die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.
Grippe (Influenza)
Übertragung:
- Die Ansteckung mit Grippeviren erfolgt durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen).
- Durch den Kontakt der Hände zuerst mit den Oberflächen auf denen sich Grippeviren befinden und anschließend mit Mund und Nase.
- Grippeviren können bei Temperaturen um den Gefrierpunkt wochenlang ansteckend bleiben.
Inkubationszeit:
- 1-2 Tage
Symptome:
- Hohes Fieber
- Trockener Reizhusten
- Halsschmerzen
- Muskel- und/oder Kopfschmerzen
- Bei Kindern kann die Grippe untypisch verlaufen, z.B. ohne hohes Fieber, stattdessen mit Übelkeit, Erbrechen und/oder Unruhe
Hygienemaßnahmen:
- Beim Niesen und Husten Abstand halten.
- Einmaltaschentücher konsequent nach einmaligem Gebrauch entsorgen.
- Bei Fehlen eines Taschentuchs in die Armbeuge niesen.
- Häufig Händewaschen, besonders nach Benutzung eines Taschentuchs.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verringern, dürfen Betroffene bis zum Abklingen der Symptome (Fieber, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Muskel- und/oder Kopfschmerzen) die Einrichtung nicht besuchen.
Hand-Mund-Fuß Krankheit
Übertragung:
- Die Übertragung der Infektion erfolgt von Mensch zu Mensch durch Kontakt- und Tröpfcheninfektion. Infektiös sind dabei Bläscheninhalt, Speichel, Nasen- und Rachensekret sowie Stuhl.
- Die Ansteckungsgefahr ist am größten zu Beginn der Erkrankung. Erreger können auch von gesunden Menschen (Virusträger) ausgeschieden werden.
Inkubationszeit:
- 1-2 Wochen (3-35 Tage maximal)
Symtpome:
- Fieber
- Geringer Appetit und Halsschmerzen
- 1-2 Tage nach Fieberbeginn entwickelt sich ein schmerzhafter Ausschlag an der Mundschleimhaut, mit kleinen roten Flecken und Bläschen.
- Am Körper bildet sich ein nichtjuckender Hautauschlag, evtl. auch Bläschen. Tritt meist an Händen und Füßen auf.
Hygienemaßnahmen:
- Infektionsrisiko kann durch gute Händehygiene reduziert werden.
- Oberflächen und Spielzeuge müssen besonders gründlich gereinigt werden.
- Enger Kontakt mit Erkrankten sollte vermieden werden (Umarmen, Küssen, etc.).
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Um die Verbreitung der Krankheit zu verringern dürfen Betroffene bis zum Abklingen der Symptome (Fieber, Halsschmerzen, Bläschen) die Einrichtung nicht besuchen.
- Besonders gefährdete Personen (Personen mit geschwächter Immunabwehr) sollten sich von Erkrankten fernhalten.
Keuchhusten
Meldung:
- Meldung durch die Personensorgeberechtigten an die Einrichtung mit dem Namen des Kindes.
Übertragung:
- Die Keuchhusten-Bakterien werden bei engem Kontakt durch Tröpfchen übertragen.
Inkubationszeit:
- 7-14 Tage
Symtpome:
- Grippeähnliche Symptome
- Der typische Krampfhusten tritt 1-2 Wochen nach dem Ausbruch der Krankheit auf und kann mehrere Wochen andauern.
- Als Komplikationen des Keuchhustens sind insbesondere Lungen-, Mittelohr- und Hirnhautentzündungen zu nennen.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- MIT antibiotischer Therapie dürfen Betroffene 5 Tagen nach Auftreten der ersten Symptome die Einrichtung wieder besuchen.
- OHNE antibiotische Therapie dürfen Betroffene 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome die Einrichtung wieder besuchen.
- Gesunde Kontaktpersonen dürfen die Einrichtung besuchen.
Kopfläuse
Meldung:
- Meldung durch die Personensorgeberechtigten an die Einrichtung mit dem Namen des Kindes.
Übertragung:
- Sie werden direkt von Kopf zu Kopf übertragen.
- Der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme, denn Kopfläuse sind alle 4 - 6 Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben spätestens nach 2 Tagen.
- Die Läuseweibchen legen ihre Eier (Nissen) am liebsten in der Schläfen-, Ohren- und Nackengegend ab.
- HINWEIS: Kopfläuse können weder springen noch
Symptome:
- starker Juckreiz
- Dieser Juckreiz führt zu Kratzen und kann Kratzwunden verursachen, die durch Bakterien oder Hautpilze infiziert werden können
- Bei starkem Befall können eitrige Hautausschläge und Schwellungen der Lymphknoten auftreten.
Hygienemaßnahmen:
- Kämme, Haar- und Kleiderbürsten reinigen.
- Fußböden, Polstermöbel und Autositze gründlich absaugen.
- Handtücher, Bettwäsche, Kleidung und Plüschtiere bei 60 ° C waschen und möglichst im Wäschetrockner trocknen. Auch Aufbewahren in einem zugebundenen Plastiksack für 3 Tage vernichtet Kopfläuse.
- Prophylaktisch generell Mützen und Schals aller Kinder in die Taschen von Anorak oder Mantel stecken. Mäntel und Jacken an der Garderobe so aufhängen, dass sie sich nicht berühren, da Läuse von einem Kleidungsstück auf das andere wechseln können.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Die Betroffenen dürfen die Einrichtung direkt nach der ersten von zwei erforderlichen Behandlungen mit einem wirksamen Läusemittel wieder besuchen.
- Eine Kontaktperson kann nur vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden, wenn bei ihr auch ein Befall von Kopfläusen festgestellt wurde.
- EMPFEHLUNG: Alle Kontaktpersonen (alle Kinder der Einrichtung, päd. Fachkräfte, weiteres Personal, Eltern) sollten sich umgehend untersuchen lassen und ggf. mit einem wirksamen Läusemittel behandeln lassen.
Madenwurm
Übertragung:
- Die weiblichen Würmer (ca. 1 cm lang, weißlich) befinden sich im Dickdarm und haben eine Lebensdauer von ca. 2 Monaten. Nachts wandern sie aus dem Darm in die Umgebung des Afters, um dort ihre Eier (ca. 10.000 pro Wurm) abzulegen, aus denen innerhalb weniger Stunden infektionsfähige Larven entstehen.
- Die Eier haften auch an Schlafanzug, Unter- oder Bettwäsche, Teppichen und weiteren Gegenständen und können durch Schmier- oder Staubinfektion (z. B. durch Einatmen beim Aufschütteln der Bettwäsche) auf andere Familienmitglieder oder andere Personen übertragen werden.
- Eine Übertragung ist schon bei bloßem Händereichen möglich.
Inkubationszeit:
- Zwischen Aufnahme der Eier und Eiablage durch das Weibchen - beträgt ca. 1 Monat.
Symptome:
- anhaltender nächtlicher Juckreiz in der Umgebung des Afters
- Bei starkem Befall kann es zu Stuhldrang, Entzündungen des Enddarms und der Umgebung des Afters führen. Bei Mädchen auch zu Entzündungen im Genitalbereich.
Hygienemaßnahmen:
- Konsequentes Händewaschen nach dem Stuhlgang und vor dem Essen.
- Kurz geschnittene Fingernägel.
- Sorgfältige Afterhygiene.
- Häufiger Wechsel und Kochen der benutzten Unter- und Bettwäsche (60 ° C töten die Eier nicht ab).
- Vermeidung der Staubinfektion – auch beim Bettenmachen. Sinnvoll ist es, Oberflächen von Einrichtungsgegenständen feucht zu wischen, sowie Teppiche und Polstermöbel sorgfältig abzusaugen.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Ein Ausschluss von Betroffenen ist nicht erforderlich.
Magen-Darm-Infektion
Meldung:
- Meldung durch die Personensorgeberechtigten an die Einrichtung mit dem Namen des Kindes.
Übertragung:
- Die Übertragung geschieht auf fäkal-oralem Weg, aber auch durch Tröpfcheninfektion infolge Bildung virushaltiger Aerosole beim Erbrechen.
- Bei einer Infektion von Noro-Viren ist auch eine Infektion über kontaminierte Flächen und Gegenstände möglich.
Inkubationszeit:
- Je nach Erreger und Infektionsdosis wenige Stunden bis einige Tage.
Symptome:
- Je nach Infektionsdosis und individueller Abwehrlage treten Bauchschmerzen und Bauchkrämpfe, Durchfälle (bei Shigellen oft blutig), Fieber und besonders bei Noro-Viren auch Erbrechen auf.
- Es gibt auch nur leichte oder völlig symptomlose Verläufe, es kann aber auch zu schweren Verläufen mit starkem Flüssigkeitsverlust und Kreislaufproblemen führen.
Hygienemaßnahmen:
- Häufiges gründliches Händewaschen, bei bereits aufgetretenen Krankheitsfällen auch die Händedesinfektion. Bei Noro-Viren sind nur spezielle viruswirksame Händedesinfektionsmittel wirksam.
- Erkrankungsverdächtige/Ausscheider sollten sich nicht an der Zubereitung von Lebensmitteln beteiligen.
- Lebensmittel sollten gründlich durcherhitzt werden (über 70 ° C) oder ausreichend gekühlt werden (unter 7 ° C). Sie sollten nicht bei Zimmertemperatur längere Zeit stehen gelassen werden.
- Eine Desinfektion der Toiletten ist nur bei Noro-Viren erforderlich, hierbei muss ein viruswirksames Mittel verwendet werden. Ansonsten sind WC-Reiniger ausreichend.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Erkrankte dürfen die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.
- Bei Shigellen-Infektionen darf die Gemeinschaftseinrichtung erst nach dem Vorliegen von zwei negativen Stuhlproben im Abstand von ein bis zwei Tagen wieder besucht werden. – Eine Wiederzulassungsbescheinigung des Arztes ist erforderlich. *
- Bei Noro-Virus-Infektionen sollte die Gemeinschaftseinrichtung erst zwei Tage nach Erkrankungsende wieder besucht werden.
- Kontaktpersonen werden nicht ausgeschlossen, solange keine Symptome auftreten. Ausnahme: Bei Shigellen- und manchen EHEC-Infektionen (mit HUS) besteht für häusliche Kontaktpersonen ein Besuchsverbot bis zum Nachweis einer negativen Stuhlprobe.
Masern
Meldung:
- Meldung durch die Personensorgeberechtigten an die Einrichtung mit dem Namen des Kindes.
Übertragung:
- Die Erreger werden durch Tröpfcheninfektion übertragen und über Mund- und Augenschleimhäute aufgenommen.
Inkubationszeit:
- 10-21 Tage
Symptome:
- Fieber, Schnupfen, Husten und rote Augen.
- Nach zwei Tagen sinkt das Fieber und wenig später steigt es wieder auf 39°-40°.
- Mit dem Wiederanstieg des Fiebers tritt ein Hautausschlag auf. Dieser beginnt hinter den Ohren, breitet sich dann auf Gesicht und den Körper und dann auf Arme und Beine aus.
- Die roten Flecken des Ausschlags beginnen klein und fließen dann als große rote Flecken zusammen.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- 5 Tage nach Auftreten des Ausschlags dürfen Erkrankte die Einrichtung frühestens wieder besuchen.
- Kontaktpersonen OHNE Schutz dürfen die Einrichtung 14 Tage lang NICHT besuchen.
Mumps
Meldung:
- Meldung durch die Personensorgeberechtigten an die Einrichtung mit dem Namen des Kindes.
Übertragung:
- Die Viren werden durch Tröpfcheninfektion und über infizierte Gegenstände übertragen.
Inkubastionszeit:
- 12-25 Tage
Symtpome:
- Abgeschlagenheit
- Kopf-, Hals- und Ohrenschmerzen
- Mäßiges Fieber
- Kurze Zeit später kommt es zur schmerzhaften Schwellung der Ohrspeicheldrüsen
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Frühestens 5 Tage nach Abklingen der Symptome.
- Gesunde Kontaktpersonen dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung für die Dauer von 18 Tagen nicht besuchen oder in ihr tätig sein. Dies entfällt, wenn sie nachweislich bereits früher an Mumps erkrankt waren, früher bereits geimpft wurden sowie nach postexpositioneller Schutzimpfung, falls diese innerhalb von 3 Tagen nach der Exposition erfolgte.
Pfeiffersches Drüsenfieber
Übertragung:
- Die Infektion wird durch Speichel von Mensch zu Mensch übertragen.
- Die Ausscheidung des Virus kann auch nach Abklingen der Krankheit über Monate oder Jahre anhalten.
- Die Infektion hinterlässt eine dauerhafte Immunität.
Inkubationszeit:
- 10-50 Tage
Symtpome:
- Abgeschlagenheit und Krankheitsgefühl
- Fieber
- Halsschmerzen
- Angina „mit rauem Hals“.
- Lymphknotenvergrößerungen
- Milz- und Leberschwellung und evtl. einem Hautausschlag.
Hygienemaßnahmen:
- Direkter Speichelkontakt sollte vermieden werden (gute Händehygiene, keine gemeinsame Benutzung von Trinkbechern und Besteck).
- Gegenstände, die mit Speichel in Berührung gekommen sind, sollten gereinigt und desinfiziert werden.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Nach Abklingen der Symptome können Betroffene die Einrichtung wieder besuchen.
Ringelröteln
Übertragung:
- Die Übertragung erfolgt über Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) und über kontaminierte Hände.
- In der Schwangerschaft kann auch das ungeborene Kind infiziert werden.
- Sobald der typische ring- oder girlandenförmige Ausschlag sichtbar ist, besteht keine Ansteckungsgefahr mehr.
Inkubationszeit:
- Etwa 18 Tage (4-19 Tage)
Symptome:
- Ein Drittel der Infektionen verläuft ohne Symptome.
- Nach einem grippeähnlichen Vorstadium tritt bei 15-20% aller Infizierten ein schmetterlingsförmiger Hautausschlag an den Wangen auf. Dieser breitet sich meist über den ganzen Körper aus.
- Gelegentlich treten vorübergehend Gelenkbeschwerden auf.
Hygienemaßnahmen:
- Hatte eine Schwangere Kontakt mit Ringelröteln, sollte sie sich zur Bestimmung des Immunstatus und zur Beratung an ihren Arzt wenden. Jeder zweite Erwachsene hat die Erkrankung unbemerkt schon durchgemacht.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Sofern der Allgemeinzustand des Betroffenen es zulässt, darf die Einrichtung besucht werden.
Röteln
Meldung:
- Meldung durch die Personensorgeberechtigten an die Einrichtung mit dem Namen des Kindes.
Übertragung:
- Die Übertragung erfolgt über Tröpfcheninfektion
Inkubationszeit:
- 14-21 Tage
Symptome:
- Hautausschlag, Lymphschwellungen und evtl. leicht erhöhte Temperatur.
- Röteln sind bei Kindern und Erwachsenen eine meist leicht verlaufende Krankheit.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Frühestens ab dem 8. Tag nach Auftreten des Hautausschlags dürfen Betroffene die Einrichtung wieder besuchen.
- Nicht schwangere Kontaktpersonen ohne Immunschutz dürfen die Gemeinschaftseinrichtung 21 Tage lang nicht besuchen oder in ihr tätig sein. Dies entfällt, wenn sie nachweislich (Laboruntersuchung) bereits früher an Röteln erkrankt waren, vor 1970 geboren sind oder früher mindestens einmal geimpft wurden. Die 2. Impfung sollte umgehend nachgeholt werden.
Scharlach
Meldung:
- Meldung durch die Personensorgeberechtigten an die Einrichtung mit dem Namen des Kindes.
Übertragung:
- Die Übertragung erfolgt über Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen).
Inkubationszeit:
- 2-4 Tage
Symtpome:
- Fieber, Halsschmerzen (Angina), Himbeerzunge und Lymphknotenschwellung.
- Erbrechen und ein feinfleckiger Hautausschlag.
- Nach Abklingen der Krankheit können sich die Handinnenflächen und Fußsohlen schuppen.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Erkrankte dürfen die Einrichtung nicht besuchen.
- Nach einer Erkrankung ist der Besuch der Einrichtung unter antibiotischer Therapie und bei Fehlen von Krankheitszeichen ab dem 2. Tag wieder möglich. Ohne Antibiotika kann der Erkrankte erst nach vollständiger Gesundung wieder zugelassen werden.
- Gesunde Kontaktpersonen dürfen die Einrichtung besuchen.
Windpocken
Meldung:
- Meldung durch die Personensorgeberechtigten an die Einrichtung mit dem Namen des Kindes.
Übertragung:
- Die Übertragung erfolgt über Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) und ist auch über größere Entfernungen, besonders in geschlossen Räumen, möglich.
Inkubationszeit:
- 8-28 Tage, in der Regel etwa 2 Wochen.
Symtpome:
- Beginnt mit Fieber und blassroten Flecken.
- Die Flecken verwandeln sich rasch in Bläschen, die unter Krustenbildung eintrocknen.
- In der akuten Krankheitsphase besteht starker Juckreiz.
Besuch der Gemeinschaftseinrichtung:
- Bei unkompliziertem Verlauf ist ein Ausschluss für eine Woche aus der Gemeinschaftseinrichtung in der Regel ausreichend. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
- Gesunde Kontaktpersonen ohne Immunschutz dürfen die Gemeinschaftseinrichtung für die Dauer von 16 Tagen nicht besuchen oder in ihr tätig sein. Dies entfällt, wenn sie bereits früher an Windpocken erkrankt waren, vor 2004 geboren und in Deutschland aufgewachsen sind, nachweislich zweimal geimpft sind oder mit einer Laboruntersuchung (Antikörpernachweis) eine frühere Infektion nachweisen können.





