TOP 1 Bürgerfragestunde
Keiner der anwesenden Zuhörer- bzw. Zuhörerinnen stellte Fragen an die
Verwaltung.
TOP 2 Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22.04.2009 das Gesetz zur Reform des
Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Für die Kommunen bedeutet dies, dass
sie spätestens ab dem Jahr 2016 ihr Haushalts- und Rechnungswesen
nach dem neuen Haushaltsrecht führen müssen. Damit will man den Kommunen
betriebswirtschaftliche Instrumente bereitstellen, um die Planungs- und
Entscheidungsgrundlagen für Kommunalpolitiker und Verwaltungen zu verbessern und
zugleich die Transparenz des Haushaltsgeschehens für die Bürger erhöhen.
Erreichen will man eine ergebnisorientierte und nachhaltige Steuerung der
kommunalen Leistungen und ihrer Finanzierung sowie eine Steigerung des
wirtschaftlichen Denkens und Handelns in den Kommunalverwaltungen. Umgesetzt
werden soll dies u.a. durch ein neues Rechnungskonzept „Ressourcenverbrauch
statt Geldverbrauch“ und die Einführung der Doppik (kaufmännische Buchführung)
anstelle der Kameralistik (Verwaltungsbuchführung).
Das neue Haushaltsrecht mit der Einführung der Doppik stellt die Kommunen vor
eine große Herausforderung. Das Personal muss hierfür erst geschult und
vorbereitet werden. Ein einmaliger Kraftakt ist die Erfassung und Bewertung des
gesamten Vermögens. Für die Umstellung ist hierbei ein Zeitrahmen von zwei bis
drei Jahren einzuplanen.
Von der Verwaltung ist vorgesehen, das neue Haushaltsrecht ab dem Jahr 2012
anzuwenden. Entsprechende Vorarbeiten und Schulungen des Personals wurden
bereits vorgenommen, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Größere
Städte rechnen dabei mit zusätzlichen einmaligen Ausgaben von ca. 10 € je
Einwohner. Weiter ist der neue Rechnungsstil zeitaufwändiger und damit zukünftig
personalintensiver.
Bei der Diskussion wurde bezweifelt, ob die erwarteten Ziele erreicht werden
und der höhere Aufwand dies rechtfertigt. Angesprochen wurde auch ein späterer
Umstellungszeitpunkt. Nachdem die Umstellung allerdings unumgänglich ist, wurde
dem Verwaltungsvorschlag entsprochen, ab dem Jahr 2012 das neue Haushaltsrecht
anzuwenden.
Weiter wurde festgelegt, das Sachvermögen bei der Ersterfassung und Bewertung
für die Eröffnungsbilanz im unteren Bereich der gesetzlichen Möglichkeiten
festzusetzen.
Top 3 Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“
Der Bebauungsplan West wurde ursprünglich unter der Voraussetzung
aufgestellt, dass es sich hier um den städtebaulichen Abschluss (Ortsrand) in
Richtung Westen und Norden handelt. Deshalb wurden die Gebäudehöhen in Richtung
freier Feldlage gestaffelt. Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
im Jahr 1997 wird diese Festsetzung entbehrlich, da die vorhandenen gewerblichen
Bauten entlang der Neuen Straße in nördlicher Richtung nicht mehr direkt an das
freie Feld angrenzen. Im Gemeinderat gibt es zudem aktuelle städtebauliche
Überlegungen für das dortige Gebiet, die eine veränderte Bebauung entlang der
Neuen Straße vorsehen. Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan dahingehend zu
ändern, dass entlang der Neuen Straße ein höhengleicher Baukörper mit
„Riegelfunktion“ entstehen kann, der zudem die Nahtstelle zwischen der
gewerblichen und mischgebietsverträglichen Nutzung bildet. In diese Überlegungen
wurden die Gebote des Nachbarschutzes und der Rücksichtnahme miteinbezogen.
TOP 4 Errichtung einer Werbeanlage
Am Gebäude Kirchheimer Straße 41 soll an der westlichen Gebäudefassade eine
Werbeanlage angebracht werden. Diese hat eine Größe von rd. 9 m² und ist deshalb
genehmigungspflichtig. Da es sich hier um eine Werbeanlage für eigene Zwecke des
Grundstückseigentümers handelt und sich die Gestaltung in die Umgebungsbebauung
einfügt, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen.
TOP 5 Änderung des Bebauungsplanes „Im Brühl – Erweiterung 2006“
Der Gemeinderat hat am 23.11.2009 beschlossen, den obigen Bebauungsplan zu
ändern. Grund für die Änderung war der Wunsch, die Flächen als
Wohnbaugrundstücke nutzbar zu machen. In der Gemeinderatssitzung am 23.02.2010
wurde der zeichnerische und textliche Teil des Änderungsentwurfes mit den
örtlichen Bauvorschriften festgestellt. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung
auftragsgemäß eine einmonatige öffentliche Auslegung vorgenommen und die Träger
öffentlicher Belange beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Stadtplaner Mezger, Büro
mquadrat, geprüft und ein Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung
vorgestellt wurde.
Diskutiert wurde noch die Gestaltung der Verkehrsfläche entlang der Ostseite
des Baugebietes. Im Bebauungsplan ist diese mit einer Breite von 6,5 m
ausgewiesen, die unterschiedlich (Gehweg, Fahrbahn, Pflanzbeete) geordnet werden
kann.
Es wurden drei Varianten vorgestellt und diskutiert. Möglich wäre eine
Fahrbahnfläche mit 5 m Breite und einer Gehwegfläche von 1,5 m auf der Ost- oder
Westseite. Die beiden ersten Vorschläge sahen einen Gehweg an der West- bzw.
Ostseite des Straßenstücks vor und der dritte Vorschlag die Anordnung von
Pflanzbeeten zur Beruhigung des Verkehrs. Keiner der Vorschläge bekam bei der
Abstimmung die erforderliche Mehrheit. Das Gremium einigte sich dahingehend,
vorerst nur eine öffentliche Verkehrsfläche von 6,50 m Breite auszuweisen.
Über die Ausgestaltung der Verkehrsfläche mit oder ohne Gehweg wird zu einem
späteren Zeitpunkt entschieden.
Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Im Brühl –Erweiterung 2006, 1.
Änderung“ bestehend aus Lageplan, Textteil und Begründung als Satzung. Die
Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen,
womit der Bebauungsplan in Kraft tritt.
TOP 6 Sanierung Sibyllen-/Brunnenweg – Straßenraumgestaltung
In der Gemeinderatssitzung am 30.03.2010 wurde das Konzept zur Sanierung der
Straßen, Wege und Leitungen vorgestellt und ein Prioritätenkonzept beschlossen.
An erster Stelle der Prioritätenliste steht die Sanierung des Sibyllen-
und Brunnenweges mit Teilflächen im Rinnenweg. Das Büro mquadrat wurde daher
beauftragt, die Straßenraumgestaltung (Fahrbahn, Gehweg, Parken) städtebaulich
zu überprüfen.
Herr Mezger vom Büro mquadrat stellte dem Gremium die Untersuchung und die
auf dieser Basis erarbeiteten Vorschläge dar. Im gesamten Bereich nördlich und
südlich des Rinnenweges gibt es kein durchgängiges einheitliches System für die
Straßenraumgestaltung. Manche Straßen haben separate oder gar keine Gehwege und
die Verkehrsfläche ist lediglich durch eine Rinne mit Pflastersteinen
geordnet.
Bei der Diskussion wurde immer wieder die Sicherheit der Fußgänger
angesprochen. Zudem wurde auf das geringe Verkehrsaufkommen in den betroffenen
Bereichen und die nur begrenzte Breite der öffentlichen Verkehrsfläche
hingewiesen. Es wurde mehrheitlich beschlossen, sich bei der weiteren
Ausbauplanung des Sibyllen- und Brunnenweges (und zu einem späteren Zeitpunkt
beim Herzogweg) an der Straßenraumgestaltung im Alemannenweg zu orientieren,
also keinen separaten Gehweg vorzusehen.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung an. Es wurden die bei der
Klausursitzung festgelegten Handlungsziele der Gemeindeentwicklungsplanung
nochmals durchgesprochen und geringfügig abgeändert bzw. konkretisiert.