Stadt Owen, 10.11.2011
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Herzog-Konrad-Saal


Festsaal


Herzog-Konrad-Saal
Rinnenweg 5/2
73277 Owen

Der Herzog-Konrad-Saal wurde im Frühjahr 2000 fertiggestellt und eingeweiht. Er wird nicht nur an Owener Einwohner, sondern auch aus auswärtige Mieter vermietet.
Er eignet sich sehr gut für Hochzeitsfeierlichkeiten, Familienfeiern, Vereinsfeste, Theateraufführungen etc.

Anträge auf Anmietung erhalten Sie bei Frau Bazle, Tel. 07021-8006-22, E-mail:k-bazle@owen.de oder Sie klicken hier.

Wollen Sie den Antrag online ausfüllen und abschicken klicken Sie hier.

ACHTUNG: Im gesamten Gebäude ist Rauchverbot!

Bitte lesen Sie den Antrag genau durch und beachten Sie alle im Antrag aufgeführten Bedingungen.
Vergessen Sie nicht Ihre e-mail Adresse anzugeben, damit wir Ihnen eine Rückmeldung zusenden können.
Die Pläne für die Betischung und Bestuhlung finden Sie unter Besucherzahlen.

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Besucherzahlen

Der Saal kann mit rechteckigen oder runden Tischen ausgestattet werden. Ebenso ist eine ausreichende Bühne mit Bühneneinrichtung vorhanden.
Bei Betischung und Bestuhlung mit rechteckigen Tischen finden ca. 190 Personen Platz. 
Bei Betischung und Bestuhlung mit runden Tischen ca. 112 Personen.
Bei Veranstaltungen mit reiner Bestuhlung finden ca. 300 Personen Platz.
Möblierungspläne finden Sie nachfolgend für Betischung und Bestuhlung längs, Betischung und Bestuhlung quer, Betischung und Bestuhlung mit runden Tischen und reine Bestuhlung .


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Bedingungen für die Anmietung des Herzog-Konrad-Saals

Hallenmiete, Gebühren

Für die Benützung des Herzog-Konrad-Saals und ihrer Einrichtungen werden Benutzungsgebühren nach der zur Zeit der Veranstaltung gültigen Gebührenordnung erhoben. Spätestens 2 Wochen vor Anmietung ist eine Abschlagszahlung zu leisten. Siehe Rückseite! Für die evtl. notwendige Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz wird eine Verwaltungsgebühr nach dem Landesgebührengesetz erhoben. Hierüber erfolgt eine besondere Rechnung nach Veranstaltungsende. Schäden an der Gemeindehalle und den Einrichtungsgegenständen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

Überlassungsbedingungen

1.     Der Herzog-Konrad-Saal kann von Owener und Auswärtigen Privatpersonen/Vereinen und sonstigen Gruppierungen angemietet werden. Bei Anmietung einer Privatperson muss diese das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Gemeinderat behält sich evtl. Ausnahmegenehmigungen vor.

2.     Die Besucherzahl darf maximal betragen:  a) bei Betischung und Bestuhlung 190 Personen;    b) bei reiner Bestuhlung 300 Personen
Bei maximaler Besucherzahl können im Raum keine Tische für ein evtl. Büfett aufgestellt werden. Bestuhlungspläne sind einzuhalten (32 Tische á 6 Personen = 192 Personen) oder (14 Tische rund á 8 Personen = 112 Personen). Ausgewiesene Fluchtwege sind freizuhalten.

3.     Im gesamten Gebäude ist RAUCHVERBOT!!

4.     Die Polizeistunden sind einzuhalten. Sperrzeit 2.00 Uhr, vom Sa auf So 3.00 Uhr.

5.     Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs­rechte) und die Zahlung der fälligen Gebühren obliegt dem Mieter.

6.     Der HKSaal ist nach Ende der Veranstaltung besenrein zu verlassen. Die Küche und die Kücheneinrichtungen sind auf eigene Kosten zu reinigen bis spätestens 10.00 Uhr des darauffolgenden Tages.

7.     Für die Bestuhlung und Betischung dürfen nur die in der Halle vorhandenen Stühle und Tische verwendet werden.

8.     Der angefallene Müll ist selber zu entsorgen. Sauberes Papier, Glas und Kartonagen sind vom Veranstalter selber zu den im Ort bereitgestellten Wertstoffcontainern zu bringen.

9.     Brandverhütungsmaßnahmen:
Die Veranstaltung ist vom verantwortlichen Mieter so zu organisieren, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

9a  Es ist ausschließlich Dekorationsmaterial mit dem Prädikat „schwerentflammbar“ zu verwenden.

9b  Aschenbecher sind nur in dafür vorgesehene nicht brennbare Behälter, die für andere Entsorgungszwecke nicht verwendet werden dürfen, zu entleeren.

9c  Verwendete elektrische Geräte müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein.

9d  Die Verwendung von Kerzen und offenem Licht obliegt einer ständigen Aufsicht. Es sind nichtbrennbare Unterlagen zu verwenden; auf einen ausreichenden Abstand zu brennbaren Gegenständen(z.B.Möbel,Vorhänge,Dekorationen) ist zu achten.

9e  Beleuchtungskörper dürfen nicht mit entflammbaren/brennbaren Materialien abgedeckt werden.

9f   Elektrische Geräte, insbesondere in der Küche, dürfen nur unter ständiger Aufsicht betrieben werden und müssen nach Benutzung sofort wieder ausgeschaltet werden.

9g  Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Feuerwehrzufahrtsflächen, die Zugänge zu Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmierungseinrichtungen sowie zu sonstigen Sicherheitsanlagen müssen ständig auf voller Länge und Breite freigehalten werden.

9h  Die Verbindungen zwischen Teckhalle und Herzog-Konrad-Saal sind stets geschlossen zu halten.

9i    Nach der Veranstaltung sind alle Fenster und Türen ordnungsgemäß zu verschließen. Angefallener Müll ist brandsicher außerhalb des Gebäudes zu entsorgen (Siehe Ziffer 6.) Ein anschließender Kontrollgang durch das Gebäude ist durchzuführen.

Haftungsausschlußvereinbarung bei der Überlassung von kommunalen Einrichtungen an Dritte

1.     Die Stadt überlässt dem Nutzer die Halle und deren Einrichtungen/die Räume und die Geräte zur - entgeltlichen/unentgeltlichen - Benutzung in dem Zustand, in welchem sie sich befinden. Der Nut­zer ist verpflichtet, die Räume, Sportstätten, Einrichtungen und Geräte sowie die dazugehörigen Zufahrten, Zuwege und Parkplätze jeweils vor der Benut­zung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck durch seine Beauf­tragten zu prüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. Der Nutzer übernimmt die der Stadt als Eigentümerin obliegende Verkehrssicherungspflicht.

2.     Der Nutzer stellt die Stadt von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Sportstätten und Geräte und der Zugänge und Zufahrten zu den Räumen und Anlagen stehen, soweit der Schaden nicht von der Stadt vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt, soweit der Schaden nicht von der Stadt vor­sätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Für den Fall der eigenen Inanspruchnahme verzichtet der Nutzer auf die Geltendmachung von Rück­griffsansprüchen gegen die Stadt und deren Bedienstete oder Beauftragte, soweit der Schaden nicht von der Stadt vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist.
Der Nutzer hat bei Vertragsabschluß nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflicht­ver­siche­rung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden. Der Nutzer hat bei Vertragsabschluss nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.

3.     Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.

4.     Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt an den überlassenen Räumen, Einrichtungen, Geräten, Zugangswegen und Zufahrten durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.

5.     Die Stadt übernimmt keine Haftung für die vom Nutzer, seinen Mitarbeitern, Mitgliedern, Beauf­tragten oder von Besuchern seiner Veranstaltungen eingebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

6.     Die rechtzeitige Anmeldung von Veranstaltungen bei der GEMA(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die Zahlung der fälligen Gebühren obliegt dem Nutzer.

Gestattung für den Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft gemäß § 12 des Gaststättengesetzes

a)   Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung und werden Speisen und Getränke verabreicht, ist eine entsprechende Gestattung auf dem Rathaus (Frau Pesl, Tel. 07021-8006-28) zu beantragen.

b)   Ruhestörender Lärm ist soweit wie möglich zu vermeiden.

c)   Sämtliche Personen, die mit der Zubereitung von Speisen oder Getränken beschäftigt sind, müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein.

d)   Preistafeln sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen.

Die obigen Bedingungen, insbesondere die höchstzulässige Besucherzahl habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese durch meine Unterschrift an.

Nach Eingang des Antrags erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen eine Bestätigung oder Absage.

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Geschirr

Für die Höchstzahl der Besucherzahl steht ausreichend Geschirr, wie Teller, Kaffeegedecke sowie Besteck und Gläser (Pfalzbecher, Biergläser, Weinkelche) zur Verfügung. Zudem stehen Weinkühler, Warmhaltekannen, Sektgläser, Brotkörbe etc. bereit. Genaue Auskunft erteilt der Hausmeister, Herr Dick, unter Telefon 07021-958691.

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Gebühren

 

  Owener
Mieter
Auswärtiger
Mieter /
kommerzielle
Owener Veran-
staltung 
 Auswärtige
kommerzielle
Veranstalter
Herzog-Konrad-Saal gesamt 

 337

 698

 992

Herzog-Konrad-Saal Teil mit Bühne 

 258

530

750

Herzog-Konrad-Saal Teil ohne Bühne

184

 367

516

Kleine Küche 

0

60

60

Große Küche der Teckhalle 

92

 110

110

Kleine und große Küche  

92

 170

170

Bestuhlung/Betischung durch den Hausmeister 

92

 110

110

Bestuhlung durch den Hausmeister 

61

 73

73

Bestuhlung/Betischung unter Aufsicht des Hausmeisters 

0

 37

37

Bestuhlung unter Aufsicht des Hausmeisters 

0

 37

37

Vorbereitungsabend 

92

 110

110

Nachtzuschlag f.Hausmeister bei Anwesenheit ab 2.00 Uhr pro angefangene Stunde 

25

 30

30

Abschließen des Raumes durch Hausmeister 

25

 30

30

Tischdecken, fehlendes Geschirr etc. wird separat verrechnet

 

 

 

Betischung und Bestuhlung nach Rücksprache mit dem Hausmeister!
Tischdecken, fehlendes Geschirr etc. wird separat verrechnet.
Ändert sich die Gebührenordnung in der Zeit zwischen Antragstellung und Veranstalatung, so werden für die Veranstaltung die neuen Gebühren verrechnet.

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