Stadt Owen, 14.06.2010
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Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung


8.6.

TOP 1 Bürgerfragestunde

Keiner der anwesenden Zuhörer- bzw. Zuhörerinnen stellte Fragen an die Verwaltung.

TOP 2  Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22.04.2009 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Für die Kommunen bedeutet dies, dass sie  spätestens ab dem Jahr 2016 ihr Haushalts- und Rechnungswesen  nach dem neuen Haushaltsrecht führen müssen. Damit will man den Kommunen betriebswirtschaftliche Instrumente bereitstellen, um die Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für Kommunalpolitiker und Verwaltungen zu verbessern und zugleich die Transparenz des Haushaltsgeschehens für die Bürger erhöhen. Erreichen will man eine ergebnisorientierte und nachhaltige Steuerung der kommunalen Leistungen und ihrer Finanzierung sowie eine Steigerung des wirtschaftlichen Denkens und Handelns in den Kommunalverwaltungen. Umgesetzt werden soll dies u.a. durch ein neues Rechnungskonzept „Ressourcenverbrauch statt Geldverbrauch“ und die Einführung der Doppik (kaufmännische Buchführung) anstelle der Kameralistik (Verwaltungsbuchführung).

Das neue Haushaltsrecht mit der Einführung der Doppik stellt die Kommunen vor eine große Herausforderung. Das Personal muss hierfür erst geschult und vorbereitet werden. Ein einmaliger Kraftakt ist die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens. Für die Umstellung ist hierbei ein Zeitrahmen von zwei bis drei Jahren einzuplanen.

Von der Verwaltung ist vorgesehen, das neue Haushaltsrecht ab dem Jahr 2012 anzuwenden. Entsprechende Vorarbeiten und Schulungen des Personals wurden bereits vorgenommen, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Größere Städte rechnen dabei mit zusätzlichen einmaligen Ausgaben von ca. 10 € je Einwohner. Weiter ist der neue Rechnungsstil zeitaufwändiger und damit zukünftig personalintensiver.

Bei der Diskussion wurde bezweifelt, ob die erwarteten Ziele erreicht werden und der höhere Aufwand dies rechtfertigt. Angesprochen wurde auch ein späterer Umstellungszeitpunkt. Nachdem die Umstellung allerdings unumgänglich ist, wurde dem Verwaltungsvorschlag entsprochen, ab dem Jahr 2012 das neue Haushaltsrecht anzuwenden.

Weiter wurde festgelegt, das Sachvermögen bei der Ersterfassung und Bewertung für die Eröffnungsbilanz im unteren Bereich der gesetzlichen Möglichkeiten festzusetzen.   

Top 3 Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“

Der Bebauungsplan West wurde ursprünglich unter der Voraussetzung aufgestellt, dass es sich hier um den städtebaulichen Abschluss (Ortsrand) in Richtung Westen und Norden handelt. Deshalb wurden die Gebäudehöhen in Richtung freier Feldlage gestaffelt. Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes im Jahr 1997 wird diese Festsetzung entbehrlich, da die vorhandenen gewerblichen Bauten entlang der Neuen Straße in nördlicher Richtung nicht mehr direkt an das freie Feld angrenzen. Im Gemeinderat gibt es zudem aktuelle städtebauliche Überlegungen für das dortige Gebiet, die eine veränderte Bebauung entlang der Neuen Straße vorsehen. Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass entlang der Neuen Straße ein höhengleicher Baukörper mit „Riegelfunktion“ entstehen kann, der zudem die Nahtstelle zwischen der gewerblichen und mischgebietsverträglichen Nutzung bildet. In diese Überlegungen wurden die Gebote des Nachbarschutzes und der Rücksichtnahme miteinbezogen.

TOP 4 Errichtung einer Werbeanlage

Am Gebäude Kirchheimer Straße 41 soll an der westlichen Gebäudefassade eine Werbeanlage angebracht werden. Diese hat eine Größe von rd. 9 m² und ist deshalb genehmigungspflichtig. Da es sich hier um eine Werbeanlage für eigene Zwecke des Grundstückseigentümers handelt und sich die Gestaltung in die Umgebungsbebauung einfügt, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen.

TOP 5 Änderung des Bebauungsplanes „Im Brühl – Erweiterung 2006“

Der Gemeinderat hat am 23.11.2009 beschlossen, den obigen Bebauungsplan zu ändern. Grund für die Änderung war der Wunsch, die Flächen als Wohnbaugrundstücke nutzbar zu machen. In der Gemeinderatssitzung am 23.02.2010 wurde der zeichnerische und textliche Teil des Änderungsentwurfes mit den örtlichen Bauvorschriften festgestellt. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung auftragsgemäß eine einmonatige öffentliche Auslegung vorgenommen und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Stadtplaner Mezger, Büro mquadrat, geprüft und ein Abwägungsvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung vorgestellt wurde.

Diskutiert wurde noch die Gestaltung der Verkehrsfläche entlang der Ostseite des Baugebietes. Im Bebauungsplan ist diese mit einer Breite von 6,5 m ausgewiesen, die unterschiedlich (Gehweg, Fahrbahn, Pflanzbeete) geordnet werden kann.

Es wurden drei Varianten vorgestellt und diskutiert. Möglich wäre eine Fahrbahnfläche mit 5 m Breite und einer Gehwegfläche von 1,5 m auf der Ost- oder Westseite. Die beiden ersten Vorschläge sahen einen Gehweg an der West- bzw. Ostseite des Straßenstücks vor und der dritte Vorschlag die Anordnung von Pflanzbeeten zur Beruhigung des Verkehrs. Keiner der Vorschläge bekam bei der Abstimmung die erforderliche Mehrheit. Das Gremium einigte sich dahingehend, vorerst nur eine  öffentliche Verkehrsfläche von 6,50 m Breite auszuweisen. Über die Ausgestaltung der Verkehrsfläche mit oder ohne Gehweg wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Im Brühl –Erweiterung 2006, 1. Änderung“ bestehend aus Lageplan, Textteil und Begründung als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen, womit  der Bebauungsplan in Kraft tritt. 

TOP 6 Sanierung Sibyllen-/Brunnenweg – Straßenraumgestaltung

In der Gemeinderatssitzung am 30.03.2010 wurde das Konzept zur Sanierung der Straßen, Wege und Leitungen vorgestellt und ein Prioritätenkonzept beschlossen. An erster Stelle der Prioritätenliste  steht die Sanierung des Sibyllen- und Brunnenweges mit Teilflächen im Rinnenweg. Das Büro mquadrat wurde daher beauftragt, die Straßenraumgestaltung (Fahrbahn, Gehweg, Parken) städtebaulich zu überprüfen.

Herr Mezger vom Büro mquadrat stellte dem Gremium die Untersuchung und die auf dieser Basis erarbeiteten Vorschläge dar. Im gesamten Bereich nördlich und südlich des Rinnenweges gibt es kein durchgängiges einheitliches System für die Straßenraumgestaltung. Manche Straßen haben separate oder gar keine Gehwege und die Verkehrsfläche ist lediglich durch eine Rinne mit Pflastersteinen geordnet. 

Bei der Diskussion wurde immer wieder die Sicherheit der Fußgänger angesprochen. Zudem wurde auf das geringe Verkehrsaufkommen in den betroffenen Bereichen und die nur begrenzte Breite der öffentlichen Verkehrsfläche hingewiesen. Es wurde mehrheitlich beschlossen, sich bei der weiteren Ausbauplanung des Sibyllen- und Brunnenweges (und zu einem späteren Zeitpunkt beim Herzogweg) an der Straßenraumgestaltung im Alemannenweg zu orientieren, also keinen separaten Gehweg vorzusehen.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung an. Es wurden die bei der Klausursitzung festgelegten Handlungsziele der Gemeindeentwicklungsplanung nochmals durchgesprochen und geringfügig abgeändert bzw. konkretisiert.


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