Stadt Owen,
18.01.2012
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Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung
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TOP 1 Bürgerfragestunde Von den anwesenden Zuhörern wurde keine Frage an die Verwaltung gestellt. Aus
der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass die
Verkehrssicherungspflicht eines Gebäudes in der Kirchheimer Straße überprüft
werden soll. Auf eine mögliche Gefahrenquelle habe eine Bürgerin hingewiesen.
TOP 2 Bausachen TOP 2.1 Errichtung einer Unterkunft für Wanderreiter In das bestehende landwirtschaftliche Gebäude Beurener Straße 97 (Berghof)
sollen Wanderreiterunterkünfte eingebaut werden. Da es sich um ein
Außenbereichsvorhaben handelt, ist dieses nur zulässig, wenn öffentliche Belange
nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen
untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Im vorliegenden Fall liegenden
Fall sind diese Voraussetzungen gegeben. Das Baurechtsamt wird im Rahmen der weiteren Prüfung alle Fachbehörden
beteiligen und auch brandschutz- und entwässerungstechnische Fragen prüfen. Der
Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
TOP 2.2 Errichtung eines Balkons An dem Gebäude Braikenäcker 5 wurde ein Vordach hergestellt, das als Balkon
genutzt wird. Genehmigt war lediglich die Errichtung eines Vordaches. Deshalb
handelt es sich bei der ausgeführten Planung um eine Änderung der Nutzung, die
einer Baugenehmigung bedarf. Nachdem Vordach und somit auch der Balkon außerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche liegen, ist für die Überschreitung der
überbaubaren Grundstücksfläche eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans notwendig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2009
der Errichtung des Vordaches bereits sein Einvernehmen erteilt. Da aus
städtebaulicher Sicht nichts gegen den geplanten Balkon spricht und keine
weitere Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche gegeben ist, erteilte
der Gemeinderat hierzu das erforderliche Einvernehmen. TOP 2.3 Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer
Balkonverglasung Auf dem Grundstück Mörikeweg 31 ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung
und einer Balkonverglasung geplant. Die bestehende Terrasse, die das Baufenster
um 1,5 m überschreitet, ist entsprechend der ursprünglichen Baugenehmigung
hergestellt. Allerdings liegt damit auch die Terrassenüberdachung außerhalb der
Baugrenze. Bei der geplanten Balkonverglasung weichen die Dachneigung, sowie die
Dachdeckung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Das Baurechtsamt hat in
beiden Fällen eine Zustimmung signalisiert. Aus städtebaulicher Sicht sprechen
keine wesentlichen Gründe gegen die Planung. Der Gemeinderat erteilte einstimmig
sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. TOP 2.4 Errichtung von Dachgauben In der Steingaustraße 10 sollen 2 Dachgauben errichtet werden. Die Dachgaube
auf der Westseite entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Bei der
Dachgaube auf der Ostseite werden die Abstände der Gaube zu den Ortgängen etwas
unterschritten. Nachdem sich die Gauben aus städtebaulicher Sicht gut in die
Dachflächen einfügen, erteilte der Gemeinderat hierzu das erforderliche
Einvernehmen. TOP 2.5 Errichtung von Stellplätzen Auf der Nordseite des Gebäudes Neue Straße 39 sollen 4 weitere Stellplätze
errichtet werden. Diese liegen innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten
Pflanzgebotes. Im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Parkplätze
der Firma Mack & Schühle, hat man festgestellt, dass der bestehende
Bebauungsplan in weiten Teilen nicht mehr so umsetzbar ist, wie es bei der
Aufstellung geplant war. Insbesondere gilt dies für geplante Stellplatz- und
Erschließungsflächen. Deshalb hat das Landratsamt der Befreiung für die Lage der
Stellplätze im Pflanzgebot unter der Auflage einer notwendigen Ersatzpflanzung
bereits eine Zustimmung signalisiert. Im Hinblick auf die, an die geplanten 4
Stellplätze, anschließenden Stellplatzflächen im westlichen Bereich des
Gewerbegebiets, scheint die Planung an dieser Stelle städtebaulich verträglich.
Der Gemeinderat erteilte hierzu das Einvernehmen. TOP 3 Verschiedenes Frau Grötzinger teilte mit, dass erste Gespräche mit dem Regierungspräsidium
bezüglich einer möglichen westlichen Ortsumfahrung geführt wurden. Hierbei habe
man die weitere Vorgehensweise abgestimmt und daraufhin das Büro mquadrat mit
der Ausarbeitung der Unterlagen für eine schriftliche Anfrage beauftragt. In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung befasste sich das Gremium
u.a. mit Grundstücksangelegenheiten. |