Stadt Owen, 18.01.2012
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Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung


17.01.2012

TOP 1 Bürgerfragestunde

Von den anwesenden Zuhörern wurde keine Frage an die Verwaltung gestellt. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherungspflicht eines Gebäudes in der Kirchheimer Straße überprüft werden soll. Auf eine mögliche Gefahrenquelle habe eine Bürgerin hingewiesen.

TOP 2 Bausachen

TOP 2.1 Errichtung einer Unterkunft für Wanderreiter

In das bestehende landwirtschaftliche Gebäude Beurener Straße 97 (Berghof) sollen Wanderreiterunterkünfte eingebaut werden. Da es sich um ein Außenbereichsvorhaben handelt, ist dieses nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Im vorliegenden Fall liegenden Fall sind diese Voraussetzungen gegeben.

Das Baurechtsamt wird im Rahmen der weiteren Prüfung alle Fachbehörden beteiligen und auch brandschutz- und entwässerungstechnische Fragen prüfen. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

TOP 2.2 Errichtung eines Balkons

An dem Gebäude Braikenäcker 5 wurde ein Vordach hergestellt, das als Balkon genutzt wird. Genehmigt war lediglich die Errichtung eines Vordaches. Deshalb handelt es sich bei der ausgeführten Planung um eine Änderung der Nutzung, die einer Baugenehmigung bedarf. Nachdem Vordach und somit auch der Balkon außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegen, ist für die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2009 der Errichtung des Vordaches bereits sein Einvernehmen erteilt. Da aus städtebaulicher Sicht nichts gegen den geplanten Balkon spricht und keine weitere Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche gegeben ist, erteilte der Gemeinderat hierzu das erforderliche Einvernehmen.

TOP 2.3 Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Balkonverglasung

Auf dem Grundstück Mörikeweg 31 ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Balkonverglasung geplant. Die bestehende Terrasse, die das Baufenster um 1,5 m überschreitet, ist entsprechend der ursprünglichen Baugenehmigung hergestellt. Allerdings liegt damit auch die Terrassenüberdachung außerhalb der Baugrenze. Bei der geplanten Balkonverglasung weichen die Dachneigung, sowie die Dachdeckung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Das Baurechtsamt hat in beiden Fällen eine Zustimmung signalisiert. Aus städtebaulicher Sicht sprechen keine wesentlichen Gründe gegen die Planung. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. 

TOP 2.4 Errichtung von Dachgauben

In der Steingaustraße 10 sollen 2 Dachgauben errichtet werden. Die Dachgaube auf der Westseite entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Bei der Dachgaube auf der Ostseite werden die Abstände der Gaube zu den Ortgängen etwas unterschritten. Nachdem sich die Gauben aus städtebaulicher Sicht gut in die Dachflächen einfügen, erteilte der Gemeinderat hierzu das erforderliche Einvernehmen.

TOP 2.5 Errichtung von Stellplätzen

Auf der Nordseite des Gebäudes Neue Straße 39 sollen 4 weitere Stellplätze errichtet werden. Diese liegen innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzgebotes. Im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Parkplätze der Firma Mack & Schühle, hat man festgestellt, dass der bestehende Bebauungsplan in weiten Teilen nicht mehr so umsetzbar ist, wie es bei der Aufstellung geplant war. Insbesondere gilt dies für geplante Stellplatz- und Erschließungsflächen. Deshalb hat das Landratsamt der Befreiung für die Lage der Stellplätze im Pflanzgebot unter der Auflage einer notwendigen Ersatzpflanzung bereits eine Zustimmung signalisiert. Im Hinblick auf die, an die geplanten 4 Stellplätze, anschließenden Stellplatzflächen im westlichen Bereich des Gewerbegebiets, scheint die Planung an dieser Stelle städtebaulich verträglich. Der Gemeinderat erteilte hierzu das Einvernehmen.

TOP 3 Verschiedenes

Frau Grötzinger teilte mit, dass erste Gespräche mit dem Regierungspräsidium bezüglich einer möglichen westlichen Ortsumfahrung geführt wurden. Hierbei habe man die weitere Vorgehensweise abgestimmt und daraufhin das Büro mquadrat mit der Ausarbeitung der Unterlagen für eine schriftliche Anfrage beauftragt.

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung befasste sich das Gremium u.a. mit Grundstücksangelegenheiten.


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